Rechtliche Bestimmungen für die Nutzung unserer IT-Services
Verkauf von IT-Dienstleistungen, insbesondere:
Der Vertragsschluss erfolgt über unser Kundencenter, per E-Mail, Telefon oder vor Ort. Verträge können sowohl mit Privatkunden als auch mit Geschäftskunden geschlossen werden.
Mit der Auftragsbestätigung durch GET-System kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
Kündigungen müssen in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Preisänderungen sind mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
Rechnungen über Teillieferungen/Teilleistungen sind sofort nach Zugang fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
GET-System erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, können zusätzliche Kosten anfallen.
Für Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Abnahme. Bei Mängeln wird GET-System nach eigener Wahl nacherfüllen oder den Mangel beseitigen.
Die Haftung von GET-System ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GET-System nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
GET-System verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kundendaten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden ausdrücklich gewünscht.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
GET-System haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserfüllung, die auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse zurückzuführen sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GET-System und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
GET-System ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Jede Teillieferung/-leistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GET-System (§ 449 BGB).
Bei Zahlungsverzug ist GET-System nach Fristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
Für Unternehmerkunden gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang; Forderungen werden im Voraus sicherungshalber abgetreten.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verschiebt vereinbarte Termine, kann GET-System die Ware einlagern.
Lagerkosten: pauschal [z. B. 1 % des Warenwerts je angefangenen Monat] oder [fixer Betrag] ab dem [Datum/KW]; der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten.
Mit Anzeige der Versand- bzw. Installationsbereitschaft geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sofern dieser sich im Annahmeverzug befindet.
GET-System ist berechtigt, bei Projekten Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
Hardware kann vorab per Anzahlungsrechnung (bis zu 100 %) oder bei Lieferung per Teilrechnung abgerechnet werden.
Geleistete Anzahlungen werden in der Schlussrechnung vollständig verrechnet.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuwied, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand der AGB: Januar 2025
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns unter info@get-system.de